Eröffnung der Grillsaison: So vermeiden Sie Ärger mit Nachbarn

Wie oft darf man auf dem Balkon grillen?

Sonnig und warm soll es am Mittwoch zum Tag der Arbeit werden – da möchten sicher viele in Nordrhein-Westfalen die Grillsaison eröffnen. Rauch und Grillgeruch führen aber auch immer wieder mal zu Konflikten mit den Nachbarn. Aber was müssen die Nachbarn dulden und was geht nicht mehr in Ordnung? Wie oft darf man auf dem Balkon grillen?

Sonnig und warm soll es am Mittwoch zum Tag der Arbeit werden – da möchten sicher viele in Nordrhein-Westfalen die Grillsaison eröffnen. Rauch und Grillgeruch führen aber auch immer wieder mal zu Konflikten mit den Nachbarn. Aber was müssen die Nachbarn dulden und was geht nicht mehr in Ordnung? Wie oft darf man auf dem Balkon grillen?

Düsseldorf. Rauchschwaden und Gerüche vom Grill dürfen grundsätzlich nicht die Nachbarschaft belästigen. Das merkt der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen an. Der Präsident des Eigentümerverbandes, Konrad Adenauer, erklärt: „Das Grillen kann als Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe nach sich ziehen, wenn sich Nachbarn dadurch belästigt fühlen. Um Streit zu vermeiden, sollte man im Vorhinein das Gespräch suchen. Dann können sich die Nachbarn auf den Grillabend einstellen und rechtzeitig ihre Fenster schließen.“

Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland Westfalen räumt mit einem populären Irrglauben auf: „Es gibt keine klare Regelung, wie oft man pro Jahr grillen darf“, erklärt der Volljurist. „Im Laufe der Jahre haben die Gerichte dazu sehr unterschiedlich geurteilt. Daher sollte man einen Rechtsstreit besser vermeiden und die Nachbarn fragen, wie oft das Grillen für sie in Ordnung ist.“ Alternativ bietet es sich an, auf einen öffentlichen Grillplatz oder in einen Park auszuweichen, in dem das Grillen erlaubt ist.

Darf man im Mietshaus auf dem Balkon grillen?

Im Mehrfamilienhaus auf Balkon oder Terrasse ist das Grillen grundsätzlich nur mit Elektrogrill möglich. Dabei geht es nicht nur um die Geruchsbelästigung: „Ein Holzkohlegrill auf dem Balkon ist allein schon wegen der Brandgefahr nicht erlaubt“, stellt Adenauer fest. Ein Freibrief sei ein Elektrogrill aber trotzdem nicht: „Vor dem elektrischen Grillabend sollte man einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen. Mitunter ist darin nämlich das Grillen auf dem Balkon oder im Garten komplett untersagt.“

Durch die große Nähe zwischen den Parteien im Mehrfamilienhaus ist es schließlich kaum vermeidbar, dass Grillgerüche zu den Nachbarn ziehen. „Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann für Mieter zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen“, gibt Amaya zu bedenken. Klar geregelt ist außerdem, dass eine Grillparty ab 22 Uhr die Nachtruhe der Nachbarn achten muss. Amayas Tipp: „Wer ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn pflegt und sie zur Grillparty einlädt, kann das Problem mit Lärm oder Geruchsbelästigung elegant umschiffen.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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