Ende des Bedarfsausweises für Bestandsgebäude gefordert

Haus & Grund spricht sich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz aus, das sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindet. Ein wichtiger Punkt dabei: Die Energiebedarfsausweise gehören abgeschafft. Denn eine Studie hat jetzt gezeigt, dass die Berechnungen oft dramatisch an der Realität vorbei gehen. Energiesparpotentiale werden dadurch teilweise massiv überschätzt.

Berechnungen für Energiebedarfsausweis: Gehen oft weit an der Realität vorbei.

Haus & Grund spricht sich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz aus, das sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindet. Ein wichtiger Punkt dabei: Die Energiebedarfsausweise gehören abgeschafft. Denn eine Studie hat jetzt gezeigt, dass die Berechnungen oft dramatisch an der Realität vorbei gehen. Energiesparpotentiale werden dadurch teilweise massiv überschätzt.

Berlin. Anlässlich der ersten Lesung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag forderte der Eigentümerverband Haus & Grund gestern (29. Januar 2020) Nachbesserungen. „Die energetischen Anforderungen an Wohngebäude müssen spürbar vereinfacht werden. Die Zusammenführung der unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen in das Gebäudeenergiegesetz ist ein erster wichtiger Schritt“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Aus Gründen des Verbraucherschutzes müssen aber die Energiebedarfsausweise aus Sicht von Haus & Grund mit dem neuen Gesetz abgeschafft werden. Wie eine aktuelle Studie zeigt, liegen die theoretischen Bedarfswerte um bis zu 173 Prozent höher als die tatsächlich gemessenen Energieverbrauchswerte.

Falsche Bedarfsrechnungen leiten Investitionen fehl

„Durch die falschen Bedarfsberechnungen wird das Einsparpotenzial von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebestand überschätzt. Eigentümer investieren dadurch viel Geld in Modernisierungen, die am Ende den Klimaschutz nicht voranbringen und das Wohnen teurer machen. Das sorgt für viel Unmut bei Eigentümern und Mietern“, fasst Warnecke die Studienergebnisse zusammen.

Mit Blick auf den ebenfalls geplanten Emissionshandel für den Verkehrs- und Gebäudesektor forderte Warnecke, die im Gebäudeenergiegesetz enthaltenen ordnungsrechtlichen Vorgaben schrittweise zu reduzieren. „Mit der zunehmenden Wirkung des CO2-Zertifikatepreises muss das Ordnungsrecht in spätestens zehn Jahren gänzlich wegfallen“, forderte Warnecke. Das Nebeneinander von CO2-Preis und Ordnungsrecht ergebe ökologisch und ökonomisch keinen Sinn.

Hier finden Sie die Studie zu den Energiebedarfsausweisen zum Download.

zurück zum News-Archiv