AirBnB-Vermieter im Visier der Steuerfahndung

Vermietende Eigentümer wissen das: Wer Mieteinnahmen erzielt, muss sie als Einkommen versteuern. Das gilt nicht nur für die klassische Wohnungsvermietung, sondern auch für Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen – etwa an Feriengäste. Viele Mieter jedoch bieten ihre Mietwohnungen ganz oder zimmerweise bei AirBnB an und denken dabei nicht an die Steuer – jetzt kommen die Fahnder.

Vermietende Eigentümer wissen das: Wer Mieteinnahmen erzielt, muss sie als Einkommen versteuern. Das gilt nicht nur für die klassische Wohnungsvermietung, sondern auch für Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen – etwa an Feriengäste. Viele Mieter jedoch bieten ihre Mietwohnungen ganz oder zimmerweise bei AirBnB an und denken dabei nicht an die Steuer – jetzt kommen die Fahnder.

Hamburg/Düsseldorf. Die Hamburger Steuerfahndung setzt mit einer Sondereinheit zum Schlag gegen AirBnB-Vermieter an. Die Ermittler haben die Plattform auf juristischem Wege dazu gezwungen, die Daten ihrer Vermieter an die Steuerfahnder weiter zu geben. Dafür hatten die Hamburger Fahnder zusammen mit anderen Landes- und Bundesbehörden ein mehrjähriges, internationales Rechtsverfahren geführt, wie verschiedene Medien berichten.

Offiziell nennen die Behörden den Namen von AirBnB in ihrer Verlautbarung freilich nicht. Sie sprechen jedoch von einem „weltweit agierenden Vermittlungsportal für Buchung und Vermittlung von Unterkünften“ – es darf als ziemlich offensichtlich betrachtet werden, wer damit gemeint ist. Die Hamburger Fahnder werten die Daten jetzt aus und leiten sie an die Kollegen in anderen Bundesländern weiter.

Gerade Wohnungsmietern droht Besuch der Steuerfahndung

Wer in der Vergangenheit über AirBnB vermietet hat, ohne die Einnahmen zu versteuern, muss also bald mit einem Besuch der Steuerfahndung rechnen. „Die Daten werden dazu beitragen, bisher den Finanzämtern verschwiegene Einnahmen aufzuspüren, um sie der Besteuerung zu unterwerfen“, sagte der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) gegenüber dpa. Dies sei ein großer Erfolg der Steuerfahndung Hamburg.

„Von der Maßnahme dürften vor allem Wohnungsmieter betroffen sein, die ihre Mietwohnung ganz oder zimmerweise gelegentlich bei AirBnB angeboten haben“, schätzt Erik Uwe Amaya. Der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen weiß: „Eigentümer, die Wohnungen vermieten, wissen auch, dass Mieteinkünfte steuerpflichtig sind. Vielen Mietern ist das eher nicht so bewusst.“

Auch Gelegenheitsvermieter können bestraft werden

Dabei trifft die Steuerpflicht auch Gelegenheitsvermieter: Einkünfte aus einer Vermietung über AirBnB müssen versteuert werden, wenn sie 520 Euro pro Jahr betragen – man muss nicht wirklich viel über die Plattform vermieten, um das zu erreichen. Entfallen kann die Steuerpflicht dann nur noch, wenn das Gesamteinkommen des Steuerzahlers unter dem Grundfreibetrag von 9.408 Euro im Jahr (für Singles) liegt. Auch diese Latte hängt sehr tief.

Stellt die Steuerfahndung einen Verstoß fest, drohen empfindliche Strafen. Steuerhinterziehung ist schließlich kein Kavaliersdelikt. „Die hinterzogenen Steuern der letzten 10 Jahre müssen mit sechs Prozent Verzugszinsen nachgezahlt werden“, erklärt Jurist Amaya. „Dazu kommt eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen sind auch bis zu 10 Jahre möglich.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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